Hinweis vorweg: Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zur Betroffenheit klären Sie das bitte mit einem Fachanwalt.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen digitale Angebote selbstständig nutzen können. Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025.

Wen betrifft die Pflicht?

Betroffen sind vor allem Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen elektronisch an Verbraucher anbieten – insbesondere:

  • Online-Shops und E-Commerce
  • Buchungs- und Terminsysteme
  • Viele digitale Dienstleistungen mit Verbraucherbezug

Reine Info- oder Image-Websites ohne Verkaufsfunktion sind seltener direkt betroffen. Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. € Jahresumsatz) sind bei Dienstleistungen teilweise ausgenommen. Da die Abgrenzung im Detail knifflig ist, lohnt im Zweifel die rechtliche Prüfung.

Was macht eine Website barrierefrei?

Als Maßstab gelten die international anerkannten WCAG-Richtlinien. Die wichtigsten Punkte in der Praxis:

  • Kontraste: Text muss sich klar vom Hintergrund abheben.
  • Schriftgröße & Skalierbarkeit: Texte müssen vergrößerbar und gut lesbar sein.
  • Tastaturbedienung: Alles muss auch ohne Maus nutzbar sein.
  • Alternativtexte: Bilder brauchen beschreibende Alt-Texte für Screenreader.
  • Formulare: Felder klar beschriften, Fehlermeldungen verständlich.
  • Struktur: Saubere Überschriften-Hierarchie und semantisches HTML.

Barrierefreiheit ist auch ein Geschäftsvorteil

Abseits der Pflicht: Eine barrierefreie Website ist für alle besser bedienbar – auch für ältere Nutzer oder Menschen mit schlechter Internetverbindung. Gute Kontraste, klare Struktur und schnelle Ladezeiten verbessern zudem die Auffindbarkeit bei Google. Barrierefreiheit und gutes Webdesign gehen Hand in Hand.

Tipp: Barrierefreiheit nachträglich „draufzusatteln" ist teuer. Am günstigsten ist es, eine Website von Anfang an sauber und barrierearm zu bauen – dann sind die meisten Anforderungen automatisch erfüllt.

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Häufige Fragen

Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – es verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten.

Wen betrifft es?
Vor allem Unternehmen, die elektronisch an Verbraucher verkaufen (Shops, Buchungssysteme). Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen teils ausgenommen.

Was macht eine Website barrierefrei?
Gute Kontraste, lesbare Schrift, Tastaturbedienung, Alt-Texte, klare Formulare und saubere Struktur (Orientierung: WCAG).

Fazit

Das BFSG macht Barrierefreiheit für viele Unternehmen zur Pflicht – aber sie ist ohnehin ein Gewinn für alle Nutzer und für Ihre Sichtbarkeit. Wer eine Website von Grund auf sauber baut, erfüllt die meisten Anforderungen automatisch. WEB999 setzt diese Grundlagen serienmäßig um (und ersetzt im Einzelfall keine Rechtsberatung zur konkreten Betroffenheit).